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Benutzung einer Dienstleistungsmarke
Nicht rechtserhaltend benutzte Marken sind nach Ablauf der sog. Benutzungsschonfrist löschungsreif. Während die Benutzungssituation bei einer Warenmarke oftmals relativ einfach zu beurteilen ist, stellt sich die Frage, wie man eine Dienstleistungsmarke ernsthaft benutzt.
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